Umsetzung der BAV Richtlinie Cybersicherheit – Wir unterstützen Sie
Siemens Mobility ist Marktführer bei der Digitalisierung des öffentlichen Verkehrs. Die zunehmende Digitalisierung schafft Vorteile, macht allerdings einen angemessenen Schutz vor Cyberangriffen notwendig. Durch geschultes Personal, sichere Produkte und Lösungen sowie zertifizierte Sicherheitsprozesse über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg, sind wir ein zuverlässiger Partner, wenn es um Cybersicherheit geht.
Zum Schutz vor den zunehmenden Bedrohungen durch Cyberkriminalität werden u.a. umfassende Normen, Richtlinien und Standards definiert, die zu erfüllen sind. So legt beispielsweise in der Schweiz das Bundesamt für Verkehr (BAV) in der Richtlinie Cybersicherheit Eisenbahn (RL CySec-Rail) die Minimalanforderungen für ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) für Bahnbetreiber fest. Die Richtlinie tritt ab dem 1. Juli 2024 in Kraft.
Nachfolgend erfahren Sie, wie wir Sie als Kundinnen und Kunden bei der Umsetzung der BAV Richtlinie Cybersicherheit unterstützen können.
Das Erkennen, Bewerten und Behandeln von Bedrohungen und Cyberrisiken sind zentrale Anforderungen der BAV Richtlinie. Diese werden in Anforderung A-07 verdeutlicht, die einen fortlaufenden Prozess in der Beurteilung und Behandlung von Sicherheitsrisiken definiert.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der Anforderung mit folgenden Leistungen:
Cybersicherheit kann nur durch eine genaue Überwachung der Bahnsysteme und ihrer Schwachstellen aufrechterhalten werden. Bei der Schwachstellenüberwachung in unserem System und deren Umsystemen werden tausende Informationsquellen berücksichtigt, um diese unverzüglich zu erkennen und damit geeignete Massnahmen ergriffen werden können.
Unser zuverlässiges Vulnerability Monitoring (VMM) System überwacht kontinuierlich Software-Schwachstellen Meldungen unter Berücksichtigung bestehender Normen und Standards. Bei der Identifikation von schwerwiegenden Schwachstellen werden die entsprechenden Verantwortlichen nach BAV RL CyberSec-Rail B-20-a umgehend informiert. Weiterführend liefert das System Vorschläge zur Risikominderung, welches ein wichtiges Werkzeug bei der Bewertung der Schwachstellen und der entsprechenden Massnahme für die verantwortlichen Stellen gemäss BAV RL CyberSec-Rail B-20-b ist. Auf Basis der erkannten Schwachstellenmeldungen und den daraus resultierenden Massnahmen werden die Verfügbarkeit von Diensten aufrechterhalten und mögliche Rufschäden durch Cyberangriffe reduziert.
Der Mensch und somit die eigenen Mitarbeitenden eines Unternehmens sind ein erheblicher Risikofaktor für Cyberkriminalität.
Um dem entgegenzuwirken, bieten wir Cybersecurity Awareness-Schulungen (auf Basis IEC62443) an, die ein ganzheitliches Programm zur Sensibilisierung Ihrer Mitarbeitenden für Cybersicherheitsrisiken und Best Practices bereitstellen. (Award: E-Learning Journal 2022 – Bestes IT Sicherheit Training)
Weitere Anforderungen und Richtlinien
Unsere Leistungen richten sich nach den bekannten Anforderungen von bestehenden Richtlinien. Wir entwickeln unser Angebot stetig weiter, um auf die Bedürfnisse unserer Kunden sowie neuen und angepassten Anforderungen gerecht zu werden, wie zum Beispiel die RTE 28100.
Nächste Schritte
Unsere Cybersecurity Experten im Bahnbereich unterstützen Sie gerne bei Fragen zur Umsetzung der BAV RL CyberSec-Rail und weiteren, relevanten Normen. Sei dies mit einem unverbindlichen Gespräch, einem Workshop zur Umsetzungsplanung, einer Analyse zur Relevanz der einzelnen Anforderungen bis hin zu deren Priorisierung oder mit einer der oben beschriebenen Leistungen.
Für weitere Informationen zu unseren Cybersecurity-Services stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Fragen zu den BAV Richtlinien
- Sascha Lehmann